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Ausschreibung: Deutschland  Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen  Verwertung Bioabfälle - DEU-München
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 715931-2024 (ID: 2024112501212521101)
Veröffentlicht: 25.11.2024
*
  DEU-München: Deutschland  Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
 Verwertung Bioabfälle
   2024/S 229/2024 715931
   Deutschland  Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen  Verwertung Bioabfälle
   OJ S 229/2024 25/11/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)-Vergabestelle 7
	    E-Mail: [email protected]
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Verwertung Bioabfälle
            Beschreibung: Annahme, Verwiegung bzw. Abholung von Bioabfällen und deren
            ordnungsgemäße Verwertung in der Zeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2027
	    Kennung des Verfahrens: 72fbf90e-9973-4158-85d5-40cce12e7d98
	    Interne Kennung: VGSt7-2024-0042
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     2.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80331
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die
            Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der
	    Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf
            der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-
            Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon
	    eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots
            geändert wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 13
	      Auftragsbedingungen:
              Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
	    Korruption:
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
            Betrugsbekämpfung:
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
            Zahlungsunfähigkeit:
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
	    Entrichtung von Steuern:
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: 1a Anlieferung mit Einsammelfahrzeugen des AWM; alternativ 1b Abholung durch AN
            Beschreibung: Los 1a mit direkter Anlieferung der Bioabfälle durch Mülleinsammelfahrzeuge
            des AWM bei einer genehmigten Anlieferstelle des AN innerhalb des Stadtgebiets München
            bzw. als Alternativ-Los 1b mit Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch
	    den AN und Transport zu einer genehmigten Verwertungsanlage Menge ca. 3.000 t/a
	    Interne Kennung: LOT-0001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80331
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Aus ökologischen und logistischen Gründen darf die Anlieferstelle
            für die Lose 1a und 2a mit direkter Anlieferung durch die Mülleinsammelfahrzeuge nur
            innerhalb des Stadtgebiets München liegen. Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a, bei
            denen die Anlieferstelle außerhalb des Stadtgebiets München liegt, werden von der Wertung
	    ausgeschlossen. Die wertbaren Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a (Anlieferung bei einer
	    Anlieferstelle des AN im Stadtgebiet) werden mit den Angeboten zu den alternativen Losen 1b
	    und/oder 2b (Abholung am ESP) verglichen. Dabei ist nur der Angebotspreis
            ausschlaggebend. Den Zuschlag erhält jeweils das Angebot zu Los 1a oder 1b bzw. zu Los 2a
            oder 2b mit dem günstigsten Angebotspreis.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
	      Beschreibung: Angebotspreis
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	    4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
            anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
            erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	    durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	    erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
            über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	    bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	    vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
            hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
            erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
            rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	    Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
            /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
            (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
            (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
            der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
            anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
            abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
              nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
              Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	      GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: 2a Anlieferung mit Einsammelfahrzeugen des AWM; alternativ 2b Abholung durch AN
            Beschreibung: Los 2a mit direkter Anlieferung der Bioabfälle durch Mülleinsammelfahrzeuge
            des AWM bei einer genehmigten Anlieferstelle des AN innerhalb des Stadtgebiets München
            bzw. als Alternativ-Los 2b mit Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch
	    den AN und Transport zu einer genehmigten Verwertungsanlage Menge ca. 2.000 t/a
	    Interne Kennung: LOT-0002
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80331
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Aus ökologischen und logistischen Gründen darf die Anlieferstelle
            für die Lose 1a und 2a mit direkter Anlieferung durch die Mülleinsammelfahrzeuge nur
            innerhalb des Stadtgebiets München liegen. Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a, bei
            denen die Anlieferstelle außerhalb des Stadtgebiets München liegt, werden von der Wertung
	    ausgeschlossen. Die wertbaren Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a (Anlieferung bei einer
	    Anlieferstelle des AN im Stadtgebiet) werden mit den Angeboten zu den alternativen Losen 1b
	    und/oder 2b (Abholung am ESP) verglichen. Dabei ist nur der Angebotspreis
            ausschlaggebend. Den Zuschlag erhält jeweils das Angebot zu Los 1a oder 1b bzw. zu Los 2a
            oder 2b mit dem günstigsten Angebotspreis.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Angebotspreis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	    4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
              anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
              erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	      durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	      erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
              über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	      bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	      vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
              hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
              erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
              rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	      Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
              /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
              (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
              (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
              der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
              anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
              abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
              nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
              Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	      GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
            Titel: Los 3 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
              Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und
              transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
	      Menge ca. 3.000 t/a
	      Interne Kennung: LOT-0003
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80939
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder
            Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung
            vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl  7
            angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld  Höchstzahl Los(e)  systembedingt nicht
            möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein
            Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe
            B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der
	    Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft
	    zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer
            Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens  7  Losen erteilt werden.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Angebotspreis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	    4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
            anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
              erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	      durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	      erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
              über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	      bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	      vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
              hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
              erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
              rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	      Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
              /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
              (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
              (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
              der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
              anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
              abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
              nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
              Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	      GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0004
            Titel: Los 4 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
            Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und
            transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
	    Menge ca. 3.000 t/a
	    Interne Kennung: LOT-0004
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80939
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	      Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder
            Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung
            vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl  7
            angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld  Höchstzahl Los(e)  systembedingt nicht
            möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein
            Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe
            B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der
	    Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft
	    zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer
            Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens  7  Losen erteilt werden.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Angebotspreis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	    4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
            anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
            erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	    durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	    erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
            über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	    bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	    vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
            hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
            erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
            rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	      Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
              /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
              (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
              (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
              der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
              anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
              abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
              nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
              Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	      GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0005
            Titel: Los 5 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
            Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und
            transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
	    Menge ca. 3.000 t/a
	    Interne Kennung: LOT-0005
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80939
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder
            Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung
            vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die
              Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl  7
              angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld  Höchstzahl Los(e)  systembedingt nicht
              möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein
              Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe
              B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der
	      Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft
	      zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer
              Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens  7  Losen erteilt werden.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Angebotspreis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	      /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	      4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
            anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
            erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	    durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	    erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
            über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	    bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	    vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
            hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
            erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
            rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	    Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
            /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
            (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
            (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
            der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
            anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
            abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
            nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
            Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	    GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0006
            Titel: Los 6 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
            Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und
            transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
	    Menge ca. 3.000 t/a
	    Interne Kennung: LOT-0006
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80939
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder
            Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung
            vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl  7
            angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld  Höchstzahl Los(e)  systembedingt nicht
            möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein
            Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe
            B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der
	    Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft
	    zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer
            Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens  7  Losen erteilt werden.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Angebotspreis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	    4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
              anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
              erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	      durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	      erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
              über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	      bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	      vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
              hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
              erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
              rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	      Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
              /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
              (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
              (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
              der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
              anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
              abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
              nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
              Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	      GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0007
            Titel: Los 7 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
            Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und
            transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
	    Menge ca. 3.000 t/a
	    Interne Kennung: LOT-0007
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80939
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder
            Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung
            vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl  7
            angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld  Höchstzahl Los(e)  systembedingt nicht
            möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein
            Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe
            B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der
	    Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft
	    zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer
            Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens  7  Losen erteilt werden.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Angebotspreis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	    4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
            anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
            erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	      durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	      erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
              über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	      bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	      vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
              hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
              erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
              rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	      Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
              /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
              (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
              (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
              der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
              anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
              abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
              nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
              Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	      GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0008
            Titel: Los 8 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
            Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und
            transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
	    Menge ca. 3.000 t/a
	    Interne Kennung: LOT-0008
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80939
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	      Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder
              Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung
              vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die
              Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl  7
              angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld  Höchstzahl Los(e)  systembedingt nicht
              möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein
              Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe
              B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der
	      Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft
	      zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer
              Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens  7  Losen erteilt werden.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	      Beschreibung: Angebotspreis
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	    4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
            anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
            erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	    durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	    erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
            über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	    bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	    vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
            hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
            erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
            rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	    Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
            /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
            (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
            (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
            der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
            anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
            abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
            nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
              Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	      GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0009
            Titel: Optionales Los 9 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN
            Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und
            transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
	    Menge ca. 1.000 t/a
	    Interne Kennung: LOT-0009
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80939
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 3 Losen je Bieter oder
            Bietergemeinschaft für die Lose 9-13 (=Losgruppe B). Näheres siehe Leistungsbeschreibung
            vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl  7
            angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld  Höchstzahl Los(e)  systembedingt nicht
            möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein
            Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe
            B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der
	    Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft
	    zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer
            Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens  7  Losen erteilt werden.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Angebotspreis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	    4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
              anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
              erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	      durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	      erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
              über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	      bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	      vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
              hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
              erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
              rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	      Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
              /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
              (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
              (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
              der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
              anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
              abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
              nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
              Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	      GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0010
            Titel: Optionales Los 10 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN
              Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und
              transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
	      Menge ca. 1.000 t/a
	      Interne Kennung: LOT-0010
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80939
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 3 Losen je Bieter oder
            Bietergemeinschaft für die Lose 9-13 (=Losgruppe B). Näheres siehe Leistungsbeschreibung
            vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl  7
            angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld  Höchstzahl Los(e)  systembedingt nicht
            möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein
            Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe
            B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der
	    Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft
	    zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer
            Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens  7  Losen erteilt werden.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Angebotspreis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	    4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
            anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
              erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	      durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	      erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
              über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	      bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	      vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
              hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
              erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
              rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	      Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
              /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
              (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
              (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
              der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
              anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
              abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
              nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
              Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	      GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0011
            Titel: Optionales Los 11 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN
            Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und
            transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
	    Menge ca. 1.000 t/a
	    Interne Kennung: LOT-0011
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80939
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	      Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 3 Losen je Bieter oder
            Bietergemeinschaft für die Lose 9-13 (=Losgruppe B). Näheres siehe Leistungsbeschreibung
            vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl  7
            angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld  Höchstzahl Los(e)  systembedingt nicht
            möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein
            Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe
            B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der
	    Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft
	    zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer
            Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens  7  Losen erteilt werden.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Angebotspreis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	    4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
            anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
            erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	    durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	    erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
            über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	    bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	    vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
            hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
            erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
            rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	      Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
              /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
              (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
              (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
              der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
              anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
              abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
              nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
              Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	      GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0012
            Titel: Optionales Los 12 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN
            Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und
            transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
	    Menge ca. 1.000 t/a
	    Interne Kennung: LOT-0012
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80939
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 3 Losen je Bieter oder
            Bietergemeinschaft für die Lose 9-13 (=Losgruppe B). Näheres siehe Leistungsbeschreibung
            vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die
              Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl  7
              angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld  Höchstzahl Los(e)  systembedingt nicht
              möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein
              Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe
              B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der
	      Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft
	      zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer
              Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens  7  Losen erteilt werden.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Angebotspreis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	      /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	      4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
            anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
            erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	    durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	    erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
            über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	    bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	    vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
            hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
            erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
            rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	    Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
            /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
            (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
            (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
            der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
            anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
            abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
            nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
            Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	    GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0013
            Titel: Optionales Los 13 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN
            Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und
            transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
	    Menge ca. 1.000 t/a
	    Interne Kennung: LOT-0013
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80939
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 3 Losen je Bieter oder
            Bietergemeinschaft für die Lose 9-13 (=Losgruppe B). Näheres siehe Leistungsbeschreibung
            vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl  7
            angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld  Höchstzahl Los(e)  systembedingt nicht
            möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein
            Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe
            B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der
	    Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft
	    zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer
            Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens  7  Losen erteilt werden.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur
              Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum  ausreichender
              Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und
              mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und  Versicherungsschutz durch eine
	      Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender
              Höhe besteht.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
              zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge
              Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da
              ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in
              vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität
              und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen
              nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die
              Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
	      einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
	      2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den
              Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen,
              Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für
              den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der
              Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem
              einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das
              Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes
              verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum
              einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -
              die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der
              vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für
              die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage
              abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die
              Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss
              extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten
              Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die
              eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose,
              die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind,
              die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung
              sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung
              (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung
              vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und
	      des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der
	      Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-
	      /Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger
	      Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis
              Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist
              gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als
	      erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten
              Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche
              Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die
              Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles
              Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das
              Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01  gemischte
              Siedlungsabfälle , oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem),
	      dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
              erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
              Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis
              2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung
	      muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder
              gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der
              Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an
              den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der
              Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3)
              Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden
	      Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.
	      muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Angebotspreis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.muenchen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-
	    4f6c9d28cc20f639
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.muenchen.de/
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der
              anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
              erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
	      durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann
	      erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter
              über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
	      bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
	      vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
              hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie
              erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
              rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
	      Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern
              /Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
              (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind
              (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass
              der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
              anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
              abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen
              nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein
              Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
	      GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-7001
            Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)-Vergabestelle 7
	    Registrierungsnummer: 09162000-ZRE1000000-09
	    Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 29
              Stadt: München
	      Postleitzahl: 80992
              Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: [email protected]
	      Telefon: 089 233 31121
	      Internetadresse: https://vergabe.muenchen.de/
	      Profil des Erwerbers: https://vergabe.muenchen.de/
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-7004
            Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
	    Registrierungsnummer: DE811335517
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80534
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 8921762411
	    Fax: +49 8921762847
	    Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
	    /zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-7005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 998a50e1-1829-44dd-b4ff-f2cf8bf861ea - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/11/2024 11:36:43 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 229/2024
              Datum der Veröffentlichung: 25/11/2024
Referenzen:
https://vergabe.muenchen.de/
https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc2
0f639
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-715931-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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