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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Homburg - Deutschland Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen Entsorgung von Klinikabfällen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024112501521823856 / 718659-2024
Veröffentlicht :
25.11.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
17.12.2024
Angebotsabgabe bis :
23.12.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90524400 - Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
DEU-Homburg: Deutschland Einsammlung, Transport und Beseitigung von
Krankenhausabfällen Entsorgung von Klinikabfällen

2024/S 229/2024 718659

Deutschland Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen Entsorgung
von Klinikabfällen
OJ S 229/2024 25/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
E-Mail: [email protected]
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Entsorgung von Klinikabfällen
Beschreibung: Entsorgung von Klinikabfällen Abholung/Einsammeln, Übernahme und
Entsorgung einschließlich Behälter-, Container-, Pressengestellung und Nachweisführung für
Klinikabfälle
Kennung des Verfahrens: 91515ae7-6fe1-48b6-8426-5d9a7d61d84d
Interne Kennung: III.A.2-181-24 OV
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90524400
Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L5RHX
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der

Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334
des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach §
124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrugsbekämpfung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263
des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen

Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB :
Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes

der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz
1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: AVV 18 01 04, 15 01 01, 20 03 07
Beschreibung: LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und
Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07
LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 -
Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03x - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel
18 01 06x - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08x LOS 3: -
Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03x, alternativ 07
01 04x - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02x,
alternativ 07 01 03x - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04x,
- Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05x, alternativ 20 01 14x -
Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07x, alternativ 20 01 15x -
Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02x, alternativ 18 01
06x - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06x alternativ 18
01 06x - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17x - Formaldehyd (4 %), kein
Gefahrgut, mit AVV 07 05 04x alternativ 18 01 06x - 06 01 06x Säuren (UN 3264), - 07 07
01xAbfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat,
Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08x wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, -
06 02 05x Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der
Anbieter muss die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den
unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie
Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes
verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem
Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen
und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und
direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der
Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen
des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des
Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung
pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen
Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats
verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form
(vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem
Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B.
Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und
Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne)
Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der
Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem
Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser
Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber
jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen
Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden
Anforderungen.
Interne Kennung: LOS A

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90524400
Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunternehmern/ Eignungsleihe
(ankreuzen falls zutreffend) Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht:
Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung
Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die
Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung. Der Bieter
beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -
Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und
je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -
Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je
Unterauftragnehmer) Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen (sog. eignungs-verleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen
(Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A -
Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je
eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge
Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter
Aufforderung und je eignungs-verleihende Unternehmen)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Ausgefüllte
Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe - ist beigefügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass
er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt:
(Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung
abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor
Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den
Bietern zu fordern. Erklärung zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen
Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags. Los 1: Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18
01 04 Einsammlung, Transport und Andienung zu einer fachgerechten thermischen
Verwertung der Abfälle durch geeignetes Pressfahrzeug inkl. Fahrer und Lader vom
Klinikgelände in eine zu be-nennende Verbrennungsanlage über den entsprechenden
Entsorgungsnachweis des Auftragnehmers (Nachweispflicht gem. § 50 KrWG). ? Die
Aufnahme und Schüttung des Pressfahrzeugs muss auf die am UKS gängigen 1.100-Liter-
Abfallbehälter ausgelegt sein. Entsendung eines fachkundigen Fahrers und Laders für das
Pressfahrzeug an 4 Tagen pro Woche. Gewährleistung des technisch und optisch
einwandfreien Zustandes der Abrollcontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des

Müllfahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen
Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-
Abfallschlüssel 15 01 01 ? Einsammlung, Abtransport und Zuführung einer fachgerechten
Verwertung der Abfälle durch geeignetes Fahrzeug inkl. Fahrer und Lader. Gewährleistung
des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwaiger
Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Gestellung
von Sperrmüllpressen zur Entsorgung von Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07
Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwai-
ger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
Durch-führung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Los 2:
Körperteile und Organabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 (Jahresmenge ca. 5.500kg) ?
Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03x
(Jahresmenge ca. 37.000kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien
Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der
vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Atemkalk Abfälle
mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06x (Jahresmenge ca. 300kg) ? Gewährleistung des technisch
und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB.
Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08x (Jahresmenge ca. 700kg)
Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Los 3: Gestellung von ASP Behältern zur Entsorgung von
Lösungsmittelgemischen AVV-Abfallschlüssel 14 06 03x (Jahresmenge ca. 12.000kg)
Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
gem. BetrSichV / StVO / GGVSEB. Leerung des Chemieabfalllagers Gewährleistung des
technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger
Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV
/ StVO / GGVSEB.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis
ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
aufgeführt.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält
sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
dies zum Ausschluss des Angebots/Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/12/2024 14:01:00 (UTC+1)
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs.
2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage Eigenerklärung Bezug Russland ist
auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum des Saarlandes
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: AVV 18 01 02, 18 01 03, 18 01 06, 18 01 08
Beschreibung: LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und
Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07
LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 -
Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03x - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel
18 01 06x - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08x LOS 3: -
Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03x, alternativ 07
01 04x - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02x,
alternativ 07 01 03x - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04x,
- Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05x, alternativ 20 01 14x -
Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07x, alternativ 20 01 15x -
Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02x, alternativ 18 01
06x - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06x alternativ 18
01 06x - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17x - Formaldehyd (4 %), kein
Gefahrgut, mit AVV 07 05 04x alternativ 18 01 06x - 06 01 06x Säuren (UN 3264), - 07 07
01xAbfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat,
Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08x wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, -
06 02 05x Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der
Anbieter muss die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den
unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie
Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes
verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem
Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen
und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und
direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der
Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen
des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des
Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung
pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen
Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats
verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form
(vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem
Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B.
Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und
Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne)
Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der

Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem
Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser
Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber
jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen
Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden
Anforderungen.
Interne Kennung: LOS B

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90524400
Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunternehmern/ Eignungsleihe
(ankreuzen falls zutreffend) Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht:
Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung
Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die
Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung. Der Bieter
beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -
Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und
je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -
Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je
Unterauftragnehmer) Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen (sog. eignungs-verleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen

(Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A -
Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je
eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge
Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter
Aufforderung und je eignungs-verleihende Unternehmen)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Ausgefüllte
Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe - ist beigefügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass
er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt:
(Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung
abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor
Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den
Bietern zu fordern. Erklärung zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen
Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags. Los 1: Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18
01 04 Einsammlung, Transport und Andienung zu einer fachgerechten thermischen
Verwertung der Abfälle durch geeignetes Pressfahrzeug inkl. Fahrer und Lader vom
Klinikgelände in eine zu be-nennende Verbrennungsanlage über den entsprechenden
Entsorgungsnachweis des Auftragnehmers (Nachweispflicht gem. § 50 KrWG). ? Die
Aufnahme und Schüttung des Pressfahrzeugs muss auf die am UKS gängigen 1.100-Liter-
Abfallbehälter ausgelegt sein. Entsendung eines fachkundigen Fahrers und Laders für das
Pressfahrzeug an 4 Tagen pro Woche. Gewährleistung des technisch und optisch
einwandfreien Zustandes der Abrollcontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des
Müllfahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen
Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-
Abfallschlüssel 15 01 01 ? Einsammlung, Abtransport und Zuführung einer fachgerechten
Verwertung der Abfälle durch geeignetes Fahrzeug inkl. Fahrer und Lader. Gewährleistung
des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwaiger
Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Gestellung
von Sperrmüllpressen zur Entsorgung von Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07
Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwai-
ger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
Durch-führung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Los 2:
Körperteile und Organabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 (Jahresmenge ca. 5.500kg) ?
Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03x
(Jahresmenge ca. 37.000kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien
Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der
vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Atemkalk Abfälle

mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06x (Jahresmenge ca. 300kg) ? Gewährleistung des technisch
und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB.
Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08x (Jahresmenge ca. 700kg)
Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Los 3: Gestellung von ASP Behältern zur Entsorgung von
Lösungsmittelgemischen AVV-Abfallschlüssel 14 06 03x (Jahresmenge ca. 12.000kg)
Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
gem. BetrSichV / StVO / GGVSEB. Leerung des Chemieabfalllagers Gewährleistung des
technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger
Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV
/ StVO / GGVSEB.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis
ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
aufgeführt.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält
sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
dies zum Ausschluss des Angebots/Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/12/2024 14:01:00 (UTC+1)
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs.
2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage Eigenerklärung Bezug Russland ist
auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum des Saarlandes
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: AVV 14 06 03, 14 06 02, 06 04 04, 11 01 05, 11 01 07, 15 02 02, 16 05 06, 20 01 17, 07
05 04, 06 01 06, 07 07 01, 07 06 08, 06 02 05
Beschreibung: LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und
Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07

LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 -
Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03x - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel
18 01 06x - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08x LOS 3: -
Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03x, alternativ 07
01 04x - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02x,
alternativ 07 01 03x - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04x,
- Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05x, alternativ 20 01 14x -
Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07x, alternativ 20 01 15x -
Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02x, alternativ 18 01
06x - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06x alternativ 18
01 06x - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17x - Formaldehyd (4 %), kein
Gefahrgut, mit AVV 07 05 04x alternativ 18 01 06x - 06 01 06x Säuren (UN 3264), - 07 07
01xAbfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat,
Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08x wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, -
06 02 05x Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der
Anbieter muss die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den
unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie
Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes
verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem
Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen
und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und
direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der
Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen
des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des
Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung
pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen
Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats
verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form
(vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem
Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B.
Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und
Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne)
Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der
Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem
Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser
Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber
jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen
Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden
Anforderungen.
Interne Kennung: LOS C

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90524400
Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100

Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunternehmern/ Eignungsleihe
(ankreuzen falls zutreffend) Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht:
Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung
Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die
Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung. Der Bieter
beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -
Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und
je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -
Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je
Unterauftragnehmer) Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen (sog. eignungs-verleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen
(Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A -
Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je
eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge
Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter
Aufforderung und je eignungs-verleihende Unternehmen)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Ausgefüllte
Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe - ist beigefügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Siehe dazu Anlage Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass
er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt:
(Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung
abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor
Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den
Bietern zu fordern. Erklärung zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen
Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags. Los 1: Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18
01 04 Einsammlung, Transport und Andienung zu einer fachgerechten thermischen
Verwertung der Abfälle durch geeignetes Pressfahrzeug inkl. Fahrer und Lader vom
Klinikgelände in eine zu be-nennende Verbrennungsanlage über den entsprechenden
Entsorgungsnachweis des Auftragnehmers (Nachweispflicht gem. § 50 KrWG). ? Die
Aufnahme und Schüttung des Pressfahrzeugs muss auf die am UKS gängigen 1.100-Liter-
Abfallbehälter ausgelegt sein. Entsendung eines fachkundigen Fahrers und Laders für das
Pressfahrzeug an 4 Tagen pro Woche. Gewährleistung des technisch und optisch
einwandfreien Zustandes der Abrollcontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des
Müllfahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen
Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-
Abfallschlüssel 15 01 01 ? Einsammlung, Abtransport und Zuführung einer fachgerechten
Verwertung der Abfälle durch geeignetes Fahrzeug inkl. Fahrer und Lader. Gewährleistung
des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwaiger
Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Gestellung
von Sperrmüllpressen zur Entsorgung von Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07
Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwai-
ger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
Durch-führung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Los 2:
Körperteile und Organabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 (Jahresmenge ca. 5.500kg) ?
Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03x
(Jahresmenge ca. 37.000kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien
Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der
vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Atemkalk Abfälle
mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06x (Jahresmenge ca. 300kg) ? Gewährleistung des technisch
und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl.
Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB.
Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08x (Jahresmenge ca. 700kg)
Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Los 3: Gestellung von ASP Behältern zur Entsorgung von
Lösungsmittelgemischen AVV-Abfallschlüssel 14 06 03x (Jahresmenge ca. 12.000kg)
Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und
etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen
gem. BetrSichV / StVO / GGVSEB. Leerung des Chemieabfalllagers Gewährleistung des
technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger
Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV
/ StVO / GGVSEB.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis
ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
aufgeführt.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält
sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
dies zum Ausschluss des Angebots/Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/12/2024 14:01:00 (UTC+1)
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs.
2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage Eigenerklärung Bezug Russland ist
auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl

unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum des Saarlandes
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
Registrierungsnummer: DE234776341
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat III - Wirtschaft
E-Mail: [email protected]
Telefon: 06841-1621161
Internetadresse: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
wirtschaft/beschaffung
Profil des Erwerbers: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
wirtschaft/beschaffung
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Energie und Verkehr
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dbed2612-5895-4dd9-9d05-15bbaf002478 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/11/2024 08:33:32 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 229/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/11/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX/documents
https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-wirtschaft/beschaffung
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-718659-2024-DEU.txt

 
 
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