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Ausschreibung: Deutschland  Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser  Lieferung von Forstpflanzen (Sträucher) - DEU-Mittweida
Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
Dokument Nr...: 719430-2024 (ID: 2024112601220824578)
Veröffentlicht: 26.11.2024
*
  DEU-Mittweida: Deutschland  Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge
und Pfropfreiser  Lieferung von Forstpflanzen (Sträucher)
   2024/S 230/2024 719430
   Deutschland  Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser  Lieferung von
   Forstpflanzen (Sträucher)
   OJ S 230/2024 26/11/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
	    E-Mail: [email protected]
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Lieferung von Forstpflanzen (Sträucher)
            Beschreibung: Lieferung von Forstpflanzen (Sträucher) an den Forstbezirk Chemnitz - versch.
	    Reviere
	    Kennung des Verfahrens: cd0a3aaa-5cf7-4562-aa50-ed3eed95644a
	    Interne Kennung: 2025FB08-001-1
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: fakultativer
            Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
            Korruption: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1
	    Nr. 1 GWB
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124
	      Abs. 1 Nr. 1 GWB
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1
	      Nr. 2 und 3 GWB
              Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund nach §
	      123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124
	      Abs. 1 Nr. 1 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: fakultativer
              Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: fakultativer
              Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: fakultativer
              Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: fakultativer Ausschlussgrund nach
              § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: fakultativer
              Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs.
	      1 Nr. 1 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr.
	      1 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
	      GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
              Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Beschreibung: Unternehmen werden vom
              Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn -Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 AEntG, nach §
              98 c) AufenthG, nach § 19 Abs. 1 MiLoG oder nach § 1 SchwarzArbG vorliegen oder -sie
	      einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022
              /576 DES RATES DER EU haben oder -Ausschlussgründe nach den §§ 123 bis 126 GWB
	      vorliegen (siehe nachfolgende Punkte). Das Nichtvorliegen der o.g. und nachfolgenden
              Ausschlussgründe ist mittels Eigenerklärungen (siehe Vordrucke Vergabeunterlagen) zu
              bestätigen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Berberitze (Berberis vulgaris)
            Beschreibung: 25 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	      /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	      474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	    endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	    Union.
    5.1.15. Techniken
	      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Büschelrose (Rosa multiflora)
            Beschreibung: 75 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0002
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
	    Titel: Eibe (Taxus baccata)
            Beschreibung: 300 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0003
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Datum des Beginns: 24/02/2025
	      Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	      nachgefordert.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0004
	    Titel: Felsenbirne (Almelanchier ovalis)
            Beschreibung: 25 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0004
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
	      Beschreibung: Preis
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0005
	    Titel: Gem. Schneeball (Viburnum opulus)
            Beschreibung: 25 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0005
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0006
	    Titel: Hartriegel (Cornus sanguineum)
            Beschreibung: 50 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0006
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
              Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	      nachgefordert.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	      Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	      Chemnitz
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0007
	    Titel: Hasel (Corylus avellana)
            Beschreibung: 325 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0007
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0008
	    Titel: Holzbirne (Pyrus pyraster)
            Beschreibung: 10 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0008
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0009
	    Titel: Kornelkirsche (Cornus mas)
            Beschreibung: 300 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0009
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	      /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	      474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	    endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	    Union.
    5.1.15. Techniken
	      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0010
	    Titel: Korbweide (Salix viminalis)
            Beschreibung: 110 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0010
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0011
	    Titel: Knackweide (Salix fragilis
            Beschreibung: 10 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0011
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Datum des Beginns: 24/02/2025
	      Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	      nachgefordert.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0012
	    Titel: Ohrweide (Salix aurita)
            Beschreibung: 10 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0012
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
	      Beschreibung: Preis
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0013
	    Titel: Purpurweide (Salix purpurea)
            Beschreibung: 10 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0013
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0014
	    Titel: Salweide (Salix caprea)
            Beschreibung: 100 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0014
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
              Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	      nachgefordert.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	      Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	      Chemnitz
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0015
	    Titel: Speierling (Sorbus domestica)
            Beschreibung: 25 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0015
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0016
	    Titel: Wacholder /Juniperis communis)
            Beschreibung: 25 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0016
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0017
	    Titel: Wildbirne (Pyrus communis)
            Beschreibung: 300 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0017
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	      /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	      474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	    endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	    Union.
    5.1.15. Techniken
	      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0018
	    Titel: Eibe (Taxus baccata)
            Beschreibung: 500 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0018
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0019
            Titel: Eingr. Weißdorn (Crataegus monogyna)
            Beschreibung: 50 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0019
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Datum des Beginns: 24/02/2025
	      Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	      nachgefordert.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0020
	    Titel: Felsenbirne (Almelanchier ovalis)
            Beschreibung: 50 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0020
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
	      Beschreibung: Preis
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0021
	    Titel: Hasel (Corylus avellana)
            Beschreibung: 25 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0021
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0022
	    Titel: Kornelkirsche (Cornus mas)
            Beschreibung: 125 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0022
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
              Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	      nachgefordert.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	      Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	      Chemnitz
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0023
	    Titel: Speierling (Sorbus domestica)
            Beschreibung: 100 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0023
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0024
	    Titel: Wildbirne (Pyrus communis)
            Beschreibung: 100 Sträucher
	    Interne Kennung: LOT-0024
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 03121100
	    Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Mittweida
	    Postleitzahl: 09648
	    Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 24/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.
	      de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19363324afd-474e68a1d294f635
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-
	    474e68a1d294f635
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Angebotsrelevante Unterlagen werden grundsätzlich nicht
	    nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 02/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
	    Chemnitz
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-7001
	    Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
	      Registrierungsnummer: 14-0923102SBS08-95
	      Postanschrift: Am Landratsamt 3, Haus 5
	      Stadt: Mittweida
	      Postleitzahl: 09648
	      Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: [email protected]
	      Telefon: +49 3727 956-601
	      Fax: +49 3727 956-609
	      Internetadresse: https://www.sbs.sachsen.de/chemnitz-7389.html
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-7004
	    Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
	    Registrierungsnummer: 0
            Postanschrift: Braustraße 2
	    Stadt: Leipzig
	    Postleitzahl: 04107
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 341977-3800
	    Fax: +49 341977-1049
	    Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-7005
	    Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
	    Registrierungsnummer: 1
            Postanschrift: Braustraße 2
	    Stadt: Leipzig
	    Postleitzahl: 04107
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 341977-3800
	    Fax: +49 341977-1049
	    Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-7006
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	      Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: [email protected]
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2b33c9b1-b0fc-4017-b6bf-fc43be44fedd - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/11/2024 14:39:09 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 230/2024
            Datum der Veröffentlichung: 26/11/2024
Referenzen:
https://evergabe.sachsen.de
https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19363324afd-474e68a
1d294f635
https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
https://www.sbs.sachsen.de/chemnitz-7389.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-719430-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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