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Ausschreibung: V03AE02) - DEU-Erfurt
Arzneimittel
Dokument Nr...: 719649-2024 (ID: 2024112601234224713)
Veröffentlicht: 26.11.2024
*
  DEU-Erfurt: Deutschland  Arzneimittel  Abschluss nicht exkl.
Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines
Open-House-Modells zum Wirkstoff Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code nach WHO:
V03AE02)
   2024/S 230/2024 719649
   Deutschland  Arzneimittel  Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs.
   8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code
   nach WHO: V03AE02)
   OJ S 230/2024 26/11/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
	    E-Mail: [email protected]
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege
	    eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code nach WHO:
	    V03AE02)
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver
            Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff
	    Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code nach WHO: V03AE02). Der Vertragsabschluss erfolgt im
	    Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des
	    Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese
            die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle
            Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist.
	    Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der
	    Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der
            Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist.
	    Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte
            pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des
            Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang
	    zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann
            anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Die einzureichenden
	    Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten  Anschreiben  und
             Erläuterungen der Vertragsbedingungen . Die Kommunikation, einschließlich der
            Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP;
	    Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige
            anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen
            geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis
	    zum 07.01.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der
            im Projektraum hinterlegten Anlage  Einreichungsfristen . Fällt der Tag der Einreichungsfrist
	    auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle
            eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten
            Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung
              endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.01.2027. Die
              Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden,
	      insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall
              enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen
	      Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive
              Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der
              entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
	      Union in Kraft.
	      Kennung des Verfahrens: 7a6474a7-94bf-4687-8b22-122abfbd9c2e
	      Interne Kennung: 188/2024-OH
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Sternplatz 7
	    Stadt: Dresden
	    Postleitzahl: 01067
	    Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat
            Thüringen
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5RES Bei der vorliegenden
            Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
            Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
            Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
            Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
            eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
	    Die daraus resultierenden Vorgaben ( Pflichtfelder ), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung
	     offenes Verfahren	und  Zuschlagskriterien  sind einzig der Nutzung dieses
            Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	    Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie
            nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Bei der geplanten
            Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung handelt es sich ebenfalls um ein
	    Pflichtfeld. Die gemachte Angabe ist allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
	    Korruption:
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
              Betrugsbekämpfung:
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
              Zahlungsunfähigkeit:
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
	      Entrichtung von Steuern:
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege
	    eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code nach WHO:
	    V03AE02)
	    Beschreibung: Siehe Kurzbeschreibung
	    Interne Kennung: 188/2024-OH
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Sternplatz 7
	    Stadt: Dresden
	    Postleitzahl: 01067
	    Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat
            Thüringen
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 08/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§
	    123, 124 GWB
            Beschreibung: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Aus-
            schlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage  Eigenerklärung zum
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen  mit den Teilnahmeunterlagen ausgefüllt einzureichen.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der EU
	      (betrifft: Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576)
	      Beschreibung: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
	      Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfang-reiche Sanktionen
              gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für
              öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und
              ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder
	      Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung
              der Anlage  Eigenerklärung Russlandsanktionen  hat der Bieter daher zu erklären, dass weder
	      er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g.
	      Vorschrift aufweist.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RES
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RES
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 31/01/2027 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die AOK PLUS behält sich vor die pharmazeutischen Unternehmer
            unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern,
            fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben
            und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die
	    Unterlagen sind vom pharmazeutischen Unternehmer nach Aufforderung durch die AOK
	    PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die
	    nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag
            ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 31/01/2027 23:59:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
              Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
	      abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische
	      Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen,
	      dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen
              Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des
              AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen
              Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1
              AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann
              beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs.18 AMG
	      hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden
              Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):  § 134
              Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote
              nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
              angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
              Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
              zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
              Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
	      Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
	      Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
              Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
	      Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
	      Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
              nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
              ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135
              Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
              Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die
              Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
              jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
              und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
	      Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	      behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
              droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten
              Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
              gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
              (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 999
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
            PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
	    Registrierungsnummer: DE256878834
            Postanschrift: Augustinerstraße 38
	    Stadt: Erfurt
	    Postleitzahl: 99084
	    Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 80010590-80071
	    Fax: +49 8001059002-116
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
	    Registrierungsnummer: keine Angabe
            Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 228-9499-0
	      Fax: +49 228-9499-163
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eb0213b4-169d-4a1c-acdb-20abb02eeb97 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/11/2024 11:05:49 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 230/2024
            Datum der Veröffentlichung: 26/11/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RES
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RES/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-719649-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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