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Ausschreibung: Deutschland  Reinigungsdienste  Unterhalts- und Grundreinigung in der Realschule plus Bleialf - DEU-Bitburg
Reinigungsdienste
Reinigung von Schulen
Dokument Nr...: 722012-2024 (ID: 2024112701182227198)
Veröffentlicht: 27.11.2024
*
  DEU-Bitburg: Deutschland  Reinigungsdienste  Unterhalts- und
Grundreinigung in der Realschule plus Bleialf
   2024/S 231/2024 722012
   Deutschland  Reinigungsdienste  Unterhalts- und Grundreinigung in der Realschule plus
   Bleialf
   OJ S 231/2024 27/11/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
	    E-Mail: [email protected]
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Unterhalts- und Grundreinigung in der Realschule plus Bleialf
            Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung im Schul- und Sporthallengebäude der
            Realschule plus Bleialf; Jahresreinigungsfläche Unterhaltsreinigung 437.455,30 m²;
            Jahresreinigungsfläche Grundreinigung 4.782,53 m²
	    Kennung des Verfahrens: bbea8db6-0280-4469-b815-8d5a643bf1ff
	    Interne Kennung: 24-27-VgV-15
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Im Brühl 3
	    Stadt: Bleialf
	    Postleitzahl: 54608
            Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Eine Besichtigung des Objektes wird empfohlen und ist nach
            vorheriger Terminabsprache möglich.
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von
            Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -
	    LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von
            Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die
            Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H.
	    des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des
	    LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der
            Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
              Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass
              der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf
              Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch
	      genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind
              ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die
	      Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die
	      Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information
              per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes
	      und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung
	      erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses
	      Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die
              Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
	      und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden
              aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal
	      (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der
              Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden
              Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens
              innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische
              Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP)
              vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische
              Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung - Unternehmen
            werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen,
            wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
            oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
            Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
            Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
	    wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
	    finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
            verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
            des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des
            Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
            Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
            verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
            gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
            Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs
            (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e und 108f
            des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige
            Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
            Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
            internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
            Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
	      Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	      Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder
              der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
              Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
              Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
              wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
              dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
              Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
              wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
              finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
              Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
              Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
              die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
	      Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
              Entrichtung von Steuern: Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung - Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen
              können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
	      nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
              Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
              Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
              Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
              Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
              die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
	      Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder
              umweltrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
              jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen,
              wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
              umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich
              vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen
              Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen
              verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. §§ 21
              Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz finden Anwendung.
              Konkurs: Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit -
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen
	      zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
              verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
              Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt -
              Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
              von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
              Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
              des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
              Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Öffentliche Auftraggeber können ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
	      beseitigt werden kann.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
              Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Öffentliche Auftraggeber können ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
              der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Täuschung oder unzulässige Beeinflussung - Öffentliche Auftraggeber können ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
              oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
              zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
              oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
              in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu
              erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
              fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung im Rahmen
              der beruflichen Tätigkeit / Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
              wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen
              zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
              gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
              Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Unterhalts- und Grundreinigung in der Realschule plus Bleialf
            Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung im Schul- und Sporthallengebäude der
            Realschule plus Bleialf, Jahresreinigungsfläche Unterhaltsreinigung 437.455,30 m²;
            Jahresreinigungsfläche Grundreinigung 4.782,53 m²
	    Interne Kennung: 24-27-VgV-15
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Im Brühl 3
	    Stadt: Bleialf
	    Postleitzahl: 54608
            Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Eine Besichtigung des Objektes wird empfohlen und ist nach
            vorheriger Terminabsprache möglich.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/03/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 28/02/2029
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von
            Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -
	    LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von
            Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die
            Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H.
	    des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des
	    LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der
            Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
            Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass
            der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf
            Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch
	    genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind
            ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die
	    Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die
	    Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information
            per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes
	      und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung
	      erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses
	      Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die
              Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
	      und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden
              aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal
	      (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der
              Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden
              Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens
              innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische
              Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP)
              vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische
              Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem Berufs- oder
	    Handelsregister
	    Beschreibung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem das
            Unternehmen niedergelassen ist oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
            Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
            Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
            Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
            26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
            (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur
            Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124-LD
            Reinigungsdienstleistung) möglich. Die Vergabestelle behält sich vor die Eigenerklärung ganz
	    oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen. Das Formblatt 124-LD-
            Reinigungsdienstleistung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g.
            Erklärungen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
            Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen
            bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die
	    entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Wurden die
            Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind
	    diese innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die in
            einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014
	    /24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
	      Beschreibung: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern Anmeldeverpflichtung
              besteht. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der
	      Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer
              Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24
	      /EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Angabe des Umsatzes
              Beschreibung: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
              soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des
              Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist
              durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-
	      Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht,
	      abrufbar sind, sind zugelassen
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Erfahrungen - Referenzen
              Beschreibung: Benennung von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus
              den letzten 3 Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Art der ausgeführten Leistung,
              Auftragssumme, Jahresreinigungsfläche, Ausführungszeitraum und Kontaktdaten des
              jeweiligen Auftraggebers. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die
	      den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind
	      zugelassen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Anzahl Arbeitskräfte
              Beschreibung: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
              jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Die Eignung ist durch Eigenerklärung
	      nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
              Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des
	      Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Beschreibung: Kalkulierte produktive Stunden - Gewichtung 60%
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Beschreibung: Preis - Gewichtung 40%
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E71154385
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E71154385
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 08/01/2025 10:15:00 (UTC+1)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderung entsprechend § 56 Abs. 2 bis 4 VgV --- Der
              öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
              Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
              korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
              oder zu vervollständigen Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
	      Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
              ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
              Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
              Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom
              Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
	      von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 08/01/2025 10:15:00 (UTC+1)
	      Ort: Bitburg
              Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz
              gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines
              Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
              Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
              gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
              der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
              Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
	    Vergabekammer-
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
            Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000001-14
	    Postanschrift: Trierer Str. 1
	    Stadt: Bitburg
	    Postleitzahl: 54634
            Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 6561152390
	    Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
	    Vergabekammer-
	    Registrierungsnummer: DE355604198
            Postanschrift: Stiftstraße 9
	    Stadt: Mainz
	    Postleitzahl: 55116
	    Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 6131 16-2234
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 77c58124-4e0f-4957-9a25-996a99ec6651 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/11/2024 09:44:50 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 231/2024
            Datum der Veröffentlichung: 27/11/2024
Referenzen:
https://www.bitburg-pruem.de
https://www.subreport.de/E71154385
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-722012-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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